persönlicher (oder Video-) Arzt-Patienten-Kontakt
alle Diagnosen angeben, die aktuell vorliegen und die Arbeitsunfähigkeit begründen
Symptome (z.B. Fieber, Übelkeit) nach spätestens 7 Tagen durch Diagnose/Verdachtsdiagnose austauschen
2 AUs mit unterschiedlichen Diagnosen unmittelbar nacheinander: Dann wieder Erstbescheinigung auszustellen.
Wenn zwischendurch arbeitsfähig (wenn auch nur kurz), dann wieder Erstbescheinigung auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
Rückdatierung/Rückwirkende Bescheinigung des Beginns der AU auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur
ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen
zulässig.
https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie/