Richtlinien
AU
- persönlicher (oder Video-) Arzt-Patienten-Kontakt
- alle Diagnosen angeben, die aktuell vorliegen und die Arbeitsunfähigkeit begründen
- Symptome (z.B. Fieber, Übelkeit) nach spätestens 7 Tagen durch Diagnose/Verdachtsdiagnose austauschen
- 2 AUs mit unterschiedlichen Diagnosen unmittelbar nacheinander: Dann wieder Erstbescheinigung auszustellen.
- Wenn zwischendurch arbeitsfähig (wenn auch nur kurz), dann wieder Erstbescheinigung auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn eine neue Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit beginnt.
- Rückdatierung/Rückwirkende Bescheinigung des Beginns der AU auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine
rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie/
Verordnen
Sprechstundenbedarf
- Man sollte nur den Bedarf für 1 Quartal bestellen.
- Frühwarnsystem ca. 4-6 Monate nach Bestellung durch Schreiben der KV.
- Bagatellgrenze: 75,- Euro für 2 Quartale werden toleriert, auch wenn versehentlich auf SSB verordnet wurde.
- Persönliche Schutzausrüstung weiterhin über KV beziehbar.
Medikamente
- Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal
- Adrenalin: keine Autoinjektoren, aber Fertigspritze erlaubt: PZN 11587497 (verdünnt aufgezogen 1:10, kann dann Mililiterweise gegeben werden im allergischen Schock)
- Tavor expedit: Festbetrag, daher muss aktuell 3,10 Euro zugezahlt werden.
- Kodan und Octenisept u.ä.
Medizinisch-technische Mittel (übers Labor oder direkt über den Hersteller bestellen, möglichst nicht über die Apotheke)
- Braunülen und Infusionsbesteck sind über SSB möglich.
- Dreiwegehähne
- Vakuumflaschen mit Überleitungsbesteck
- Mundspatel
- Sauerstoffmasken/-brillen
- Sekretbeutel
Sonstiges
Vitamine
- Folsäure:
- bei MTX (o.ä.)
- beim kolorektalen Karzinom
- Wasserlösliche (B-)Vitamine, Folsäure
- nur bei schwerem Mangel, der durch entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann oder
- bei Dialyse (B-Vitamine in Kombination)
- Vitamin D (+ Calcium):
- bei manifester Osteoporose
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Steroidtherapie mit > 7,5 mg Prednisolonäquivalent voraussichtlich > 6 Monate
- Vitamin K: wie B-Vitamine
- Alle: bei parenteraler Ernährung als Lösung
Spurenelemente
- Calcium (Mono):
- bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
- Eisen(III) (=Feracru oral oder diverse i.v.-Medikamente, z.B. FerInject oder FerApplic): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Nur bei entsprechender Klinik, nicht zur Laborkosmetik. FerApplic Generikum.
- Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
- Kalium: bei Hypokaliämie
Krankentransport
Transportschein darf NICHT ausgestellt werden:
- Fahrt mit Privat-PKW oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind)
- Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant oder stationär) → Patient soll sich direkt an die Kasse wenden
- Fahrt von zu Hause ins Pflegeheim (s.u.)
Transportschein darf ausgestellt werden:
Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.)
- genehmigungsfrei:
- Fahrt zur stationäre Behandlung
- Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- > Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.
- genehmigungspflichtig:
- Fahrt zur ambulanten Behandlung
- Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemo)
- Schwerbehindertenausweis: “aG“, “Bl“ oder “H“
- Pflegegrad mind. 3, 4 oder 5 (und dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität)
- oder: vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und amb. Behandlung über einen längeren Zeitraum
Transportarten
- für Notfälle: RTW, NAW, RTH
- KTW:
- fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig
- Pat. leidet an ansteckender Krankheit
- Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.