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https://www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie/
Verordnen
Vitamine
- Folsäure:
- bei MTX (o.ä.)
- beim kolorektalen Karzinom
- Wasserlösliche (B-)Vitamine, Folsäure
- nur bei schwerem Mangel, der durch entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann oder
- bei Dialyse (B-Vitamine in Kombination)
- Vitamin D (+ Calcium):
- bei manifester Osteoporose
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Steroidtherapie mit > 7,5 mg Prednisolonäquivalent voraussichtlich > 6 Monate
- Vitamin K: wie B-Vitamine
- Alle: bei parenteraler Ernährung als Lösung
Spurenelemente
- Calcium (Mono):
- bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
- Eisen(III): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können
- Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
- Kalium: bei Hypokaliämie