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Richtlinien
Verordnen
Sprechstundenbedarf
- Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal
Vitamine
- Folsäure:
- bei MTX (o.ä.)
- beim kolorektalen Karzinom
- Wasserlösliche (B-)Vitamine, Folsäure
- nur bei schwerem Mangel, der durch entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann oder
- bei Dialyse (B-Vitamine in Kombination)
- Vitamin D (+ Calcium):
- bei manifester Osteoporose
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Steroidtherapie mit > 7,5 mg Prednisolonäquivalent voraussichtlich > 6 Monate
- Vitamin K: wie B-Vitamine
- Alle: bei parenteraler Ernährung als Lösung
Spurenelemente
- Calcium (Mono):
- bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
- Eisen(III): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können
- Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
- Kalium: bei Hypokaliämie
Krankentransport
Transportschein darf NICHT ausgestellt werden:
- Fahrt mit Privat-PKW oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind)
- Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant oder stationär) → Patient soll sich direkt an die Kasse wenden
- Fahrt von zu Hause ins Pflegeheim (s.u.)
Transportschein darf ausgestellt werden:
Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.)
- genehmigungspflichtig:
- Fahrt zur ambulanten Behandlung
- Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemo)
- Schwerbehindertenausweis: “aG“, “Bl“ oder “H“
- Pflegegrad mind. 3, 4 oder 5 (und dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität)
- oder: vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und amb. Behandlung über einen längeren Zeitraum
- genehmigungsfrei:
- Fahrt zur stationäre Behandlung
- Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- > Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.
Transportarten
- für Notfälle: RTW, NAW, RTH
- KTW:
- fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig
- Pat. leidet an ansteckender Krankheit
- Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.