richtlinien

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Richtlinien

Sprechstundenbedarf
  • Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal
Vitamine
  • Folsäure:
    • bei MTX (o.ä.)
    • beim kolorektalen Karzinom
  • Wasserlösliche (B-)Vitamine, Folsäure
    • nur bei schwerem Mangel, der durch entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann oder
    • bei Dialyse (B-Vitamine in Kombination)
  • Vitamin D (+ Calcium):
    • bei manifester Osteoporose
    • bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
    • Steroidtherapie mit > 7,5 mg Prednisolonäquivalent voraussichtlich > 6 Monate
  • Vitamin K: wie B-Vitamine
  • Alle: bei parenteraler Ernährung als Lösung
Spurenelemente
  • Calcium (Mono):
    • bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus
    • bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
  • Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
  • Eisen(III): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können
  • Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
  • Kalium: bei Hypokaliämie

Transportschein darf NICHT ausgestellt werden:

  1. Fahrt mit Privat-PKW oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind)
  2. Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant oder stationär) → Patient soll sich direkt an die Kasse wenden
  3. Fahrt von zu Hause ins Pflegeheim (s.u.)

Transportschein darf ausgestellt werden:

Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.)

  • genehmigungspflichtig:
    • Fahrt zur ambulanten Behandlung
      • Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemo)
      • Schwerbehindertenausweis: “aG“, “Bl“ oder “H“
      • Pflegegrad mind. 3, 4 oder 5 (und dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität)
      • oder: vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und amb. Behandlung über einen längeren Zeitraum
  • genehmigungsfrei:
    • Fahrt zur stationäre Behandlung
    • Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
    • Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
      1. > Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.

Transportarten

  • für Notfälle: RTW, NAW, RTH
  • KTW:
    • fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig
    • Pat. leidet an ansteckender Krankheit
  • Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.
  • richtlinien.1596385381.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2020/08/02 18:23
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