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Richtlinien
Verordnen
Sprechstundenbedarf
- Man sollte nur den Bedarf für 1 Quartal bestellen.
- Frühwarnsystem ca. 4-6 Monate nach Bestellung durch Schreiben der KV.
- Bagatellgrenze: 75,- Euro für 2 Quartale werden toleriert, auch wenn versehentlich auf SSB verordnet wurde.
- Persönliche Schutzausrüstung weiterhin über KV beziehbar.
Medikamente
- Corticoide: Lipotalon und Triam: max. 50 Amp. pro Arzt pro Quartal
- Adrenalin: keine Autoinjektoren, aber Fertigspritze erlaubt: PZN 11587497 (verdünnt aufgezogen 1:10, kann dann Mililiterweise gegeben werden im allergischen Schock)
- Tavor expedit: Festbetrag, daher muss aktuell 3,10 Euro zugezahlt werden.
- Kodan und Octenisept u.ä.
Medizinisch-technische Mittel (übers Labor oder direkt über den Hersteller bestellen, möglichst nicht über die Apotheke)
- Braunülen und Infusionsbesteck sind über SSB möglich.
- Dreiwegehähne
- Vakuumflaschen mit Überleitungsbesteck
- Mundspatel
- Sauerstoffmasken/-brillen
- Sekretbeutel
Sonstiges
Vitamine
- Folsäure:
- bei MTX (o.ä.)
- beim kolorektalen Karzinom
- Wasserlösliche (B-)Vitamine, Folsäure
- nur bei schwerem Mangel, der durch entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann oder
- bei Dialyse (B-Vitamine in Kombination)
- Vitamin D (+ Calcium):
- bei manifester Osteoporose
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Steroidtherapie mit > 7,5 mg Prednisolonäquivalent voraussichtlich > 6 Monate
- Vitamin K: wie B-Vitamine
- Alle: bei parenteraler Ernährung als Lösung
Spurenelemente
- Calcium (Mono):
- bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus
- bei Bisphosphonat-Behandlung (gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwingender Notwendigkeit)
- Eisen(II): nur bei Eisenmangelanämie
- Eisen(III) (=Feracru oral oder diverse i.v.-Medikamente): zur Behandlung von Eisenmangelzuständen, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Nur bei entsprechender Klinik, nicht zur Laborkosmetik.
- Iodid: nur zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen
- Kalium: bei Hypokaliämie
Krankentransport
Transportschein darf NICHT ausgestellt werden:
- Fahrt mit Privat-PKW oder mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (kann aber trotzdem von der Kasse bezahlt werden, wenn die Voraussetzung für Krankenfahrten erfüllt sind)
- Fahrten zu Rehabilitationsmaßnahmen (ambulant oder stationär) → Patient soll sich direkt an die Kasse wenden
- Fahrt von zu Hause ins Pflegeheim (s.u.)
Transportschein darf ausgestellt werden:
Grundvoraussetzungen: Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse (s. oben Punkt 3.)
- genehmigungsfrei:
- Fahrt zur stationäre Behandlung
- Fahrt zur vor- und nachstationären Behandlung, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- Fahrt zur ambulanten OP, wenn hierdurch stationärer Aufenthalt vermieden werden kann
- > Voraussetzungen dann gegeben, wenn die aus medizinischen Gründen gebotene voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung aus besonderen, beispielsweise patientenindividuellen, Gründen als ambulante Behandlung vorgenommen wird.
- genehmigungspflichtig:
- Fahrt zur ambulanten Behandlung
- Therapieschema mit hoher Behandlungsfrequenz (z.B. Dialyse, Strahlentherapie, Chemo)
- Schwerbehindertenausweis: “aG“, “Bl“ oder “H“
- Pflegegrad mind. 3, 4 oder 5 (und dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität)
- oder: vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität und amb. Behandlung über einen längeren Zeitraum
Transportarten
- für Notfälle: RTW, NAW, RTH
- KTW:
- fachliche Betreuung während der Fahrt notwendig
- Pat. leidet an ansteckender Krankheit
- Taxi: nur dann, wenn der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann.